Benützungsordnung
Anmeldung
Alle in Wien wohnenden Personen können Benützerinnen/ Benützer
der Städtischen Büchereien werden, außerhalb Wiens wohnende dann,
wenn sie hier ihren Beruf ausüben oder sich dafür ausbilden. Die Anmeldung
muß persönlich erfolgen. Lichtbildausweis und Adressennachweis sind
mitzubringen. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift einer/ eines
Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Benützerin/ der Benützer erkennt durch ihre/ seine Unterschrift
die Benützungsordnung an und erhält einen Entlehnausweis. Änderungen
des Namens und der Adresse sind sofort belannt zu geben, ebenso der Ausbruch einer
meldepflichtigen ansteckenden Krankheit.
Aus verwaltungstechnischen Gründen erlischt die Benützungsberechtigung
nach zweijähriger Entlehnpause, danach ist die Benützung der Städtischen
Büchereien nur nach neuerlicher Anmeldung möglich.
Entlehnung
Gegen Vorlage des Entlehnausweises können Bücher, Zeitschriften, Toncassetten,
Compact Discs, CD-Roms, Videos usw. entlehnt werden. Die Benützerin, der
Benutzer ist verpflichtet, die ausgewählten Medien verbuchen zu lassen. Die
Anzahl kann begrenzt werden. Nachschlageweke, Medien über einem bestimmten
Anschaffungsreis und Schallplatten sind nicht entlehnbar. Benützerinnen/
Benützer einer Zweigstelle können auch in einer anderen Zweigstelle
Medien entlehnen.
Die Entlehnfrist beträgt zwei/ vier Wochen. Sie kann bei Büchern um
weitere vier Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
Gebühren
Für Kinder und Jugendliche ist die Anmeldung und Entlehnung kostenlos. Erwachsene
(ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) müssen die festgesetzten Gebühren
entrichten. Wird die Entlehnfrist überschritten, sind Versäumnisgebühren
zu bezahlen. Schülerinnen/ Schüler, Lehrlinge, Studentinnen/ Studenten,
Präsenzdienerinnen/ Präsenzdiener und Bezieherinnen/ Bezieher von Mindesteinkommen
können von der Schnupper- oder Jahresgebühr befreit werden. Für
den Verlust des Entlehnausweises ist Ersatz zu leisten.
Haftung
Die Medien sind schonend zu behandeln, bei Verlust oder Beschädigung ist
die Benützerin/ der Benützer ersatzpflichtig. Sie sind nur für
den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weiterverliehen,
kopiert oder vervielfältigt werden. Es wird nicht gewährleistet dass
Datenträger mit allen Gerätekonfigurationen kompatibel sind.
Ausschluss
Benützerinnen/ Benützer, die die Bestimmungen der Benützungsordnung
nicht einhalten, können von der Benützung der Büchereien ausgeschlossen
werden
Gerichtsstand Wien