Benützungsordnung

Anmeldung

Alle in Wien wohnenden Personen können Benützerinnen/ Benützer der Städtischen Büchereien werden, außerhalb Wiens wohnende dann, wenn sie hier ihren Beruf ausüben oder sich dafür ausbilden. Die Anmeldung muß persönlich erfolgen. Lichtbildausweis und Adressennachweis sind mitzubringen. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift einer/ eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Benützerin/ der Benützer erkennt durch ihre/ seine Unterschrift die Benützungsordnung an und erhält einen Entlehnausweis. Änderungen des Namens und der Adresse sind sofort belannt zu geben, ebenso der Ausbruch einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit.

Aus verwaltungstechnischen Gründen erlischt die Benützungsberechtigung nach zweijähriger Entlehnpause, danach ist die Benützung der Städtischen Büchereien nur nach neuerlicher Anmeldung möglich.

Entlehnung

Gegen Vorlage des Entlehnausweises können Bücher, Zeitschriften, Toncassetten, Compact Discs, CD-Roms, Videos usw. entlehnt werden. Die Benützerin, der Benutzer ist verpflichtet, die ausgewählten Medien verbuchen zu lassen. Die Anzahl kann begrenzt werden. Nachschlageweke, Medien über einem bestimmten Anschaffungsreis und Schallplatten sind nicht entlehnbar. Benützerinnen/ Benützer einer Zweigstelle können auch in einer anderen Zweigstelle Medien entlehnen.

Die Entlehnfrist beträgt zwei/ vier Wochen. Sie kann bei Büchern um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

Gebühren


Für Kinder und Jugendliche ist die Anmeldung und Entlehnung kostenlos. Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) müssen die festgesetzten Gebühren entrichten. Wird die Entlehnfrist überschritten, sind Versäumnisgebühren zu bezahlen. Schülerinnen/ Schüler, Lehrlinge, Studentinnen/ Studenten, Präsenzdienerinnen/ Präsenzdiener und Bezieherinnen/ Bezieher von Mindesteinkommen können von der Schnupper- oder Jahresgebühr befreit werden. Für den Verlust des Entlehnausweises ist Ersatz zu leisten.

Haftung

Die Medien sind schonend zu behandeln, bei Verlust oder Beschädigung ist die Benützerin/ der Benützer ersatzpflichtig. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weiterverliehen, kopiert oder vervielfältigt werden. Es wird nicht gewährleistet dass Datenträger mit allen Gerätekonfigurationen kompatibel sind.

Ausschluss

Benützerinnen/ Benützer, die die Bestimmungen der Benützungsordnung nicht einhalten, können von der Benützung der Büchereien ausgeschlossen werden

Gerichtsstand Wien

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