Wie kommt man zu einer Gemeindewohnung? Bikerweb


Allgemeine Voraussetzungen:
Vollendung des 17. Lebensjahres
Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Bürger oder anerkannter Flüchtling
Einkommen innerhalb festgesetzter Einkommensgrenzen
Einreichadresse in Wien, an der der Wohnungswerber seit mindestens einem Jahr seinen Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) führt
Wohnbedarf

Wann liegt ein Wohnbedarf vor?
Wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung
Krankheits-, altersbedingter Wohnungsbedarf
Überbelag
Getrennter Haushalt
Unverschuldete Aufgabe einer Dienstwohnung
sowie bei
jungen Wiener/innen ohne eigener Wohnung

Weitere Möglichkeiten zur Lösung des Wohnungsproblems:
Wohnungstausch
Wohnungswechsel
Wohnungszusammenlegung
Hilfestellung bei Obdachlosigkeit ohne Selbstverschulden, für betreute Personen und Rollstuhlfahrer
Vergabe von Notfallswohnungen
Neubauprojekte

Wohnungsberatung und Infos:
Mieterhilfe-Telefon (Antworten zu allen Fragen zum Thema Wohnen)
Vormerkschein-Reihungsposition

Einreichung um eine Gemeindewohnung:
Sie können sich gleich hier online für eine Gemeindewohnung anmelden oder Sie wenden sich direkt an das für Ihren Wohnbezirk zuständige Kundendienstzentrum von WIENER WOHNEN.

Sie überlegen sich in eine Vorsorgewohnung in Wien zu investieren? Umfassende Beratung finden Sie hier: Vorsorgewohnung


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