Wie kommt man zu einer Gemeindewohnung?
Allgemeine Voraussetzungen:
Vollendung des 17. Lebensjahres
Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Bürger oder anerkannter
Flüchtling
Einkommen innerhalb festgesetzter Einkommensgrenzen
Einreichadresse in Wien, an der der Wohnungswerber seit mindestens einem Jahr
seinen Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) führt
Wohnbedarf
Wann liegt ein
Wohnbedarf vor?
Wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
Gesundheitsschädlichkeit
der Wohnung
Krankheits-,
altersbedingter Wohnungsbedarf
Überbelag
Getrennter
Haushalt
Unverschuldete
Aufgabe einer Dienstwohnung
sowie bei
jungen Wiener/innen
ohne eigener Wohnung
Weitere Möglichkeiten
zur Lösung des Wohnungsproblems:
Wohnungstausch
Wohnungswechsel
Wohnungszusammenlegung
Hilfestellung
bei Obdachlosigkeit ohne Selbstverschulden, für betreute Personen und Rollstuhlfahrer
Vergabe
von Notfallswohnungen
Neubauprojekte
Wohnungsberatung
und Infos:
Mieterhilfe-Telefon
(Antworten zu allen Fragen zum Thema Wohnen)
Vormerkschein-Reihungsposition
Einreichung
um eine Gemeindewohnung:
Sie können sich gleich hier online
für eine Gemeindewohnung anmelden oder Sie wenden sich direkt an das
für Ihren Wohnbezirk zuständige Kundendienstzentrum
von WIENER WOHNEN.
Sie überlegen sich in eine Vorsorgewohnung in Wien zu investieren? Umfassende Beratung finden Sie hier: Vorsorgewohnung
Fragen
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